SiGe Koordination
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird immer dann erforderlich, sobald Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf einer Baustelle tätig sind.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.